Motorrad Fahrstunden mit DrivePlus für die Kategorie -A

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Was braucht man alles für den Motorrad (-A) Führerschein?

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Kategorie A (beschränkt)

Mindestalter

18 Jahre

Erforderliche Kategorie

keine

Nothelferkurs

Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen

Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

Website anerkannte Kursveranstalter

Sehtest

der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.

Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

Zusatztheorieprüfung

keine

Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

Praktische Grundschulung (PGS)

4 Stunden für Inhaber Kat. A1 (Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

Gültigkeit Lernfahrausweis

Mit Absolvierung PGS: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Ohne Absolvierung PGS: 12 Monate.

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Praktische Prüfung

Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

  • Manöverprüfung
  • praktische Prüfung

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

A1, B1, F, G, M

Voraussetzungen für Erwerb Kategorie A unbeschränkt

Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.

Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden.

Die praktische Prüfung ist erforderlich.

Führerausweis auf Probe

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Kategorie A (beschränkt)

Kat A beschränkt auf 35 kW:

Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW, max. 0.20 kW/kg Leistungsgewicht und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung

Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).

Kategorie A (beschränkt)

Medizinische Anforderungen

A, A-, A1, B, B1, F/G, M

Sehvermögen

Sehschärfe

besseres Auge: 0,5/schlechteres Auge: 0,2 (einzeln gemessen) Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0,2): 0,6

Gesichtsfeld

Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 120 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei normaler Augenbeweglichkeit.

Doppelsehen

Keine einschränkenden Doppelbilder.

Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit

Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.

Hörvermögen

Alkohol, Betäubungsmittel und psychotrop wirksame Medikamente

Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch.

Psychische Störungen

  • Keine psychischen Störungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und -bewertung, das Reaktionsvermögen und die situationsgerechte Verhaltenssteuerung.
  • Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.
  • Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
  • Keine erheblichen Persönlichkeitsstörungen, insbesondere
  • Keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen.
  • Keine erhebliche Intelligenzminderung.

Organisch bedingte Hirnleistungsstörungen

  • Keine Krankheiten oder organisch bedingte psychische Störungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörung.
  • Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
  • Keine verkehrsrelevanten Verhaltensstörungen.
  • Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.

Neurologische Erkrankungen

  • Keine Erkrankungen oder Folgen von Verletzungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs.
  • Keine Bewusstseinsstörungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen.

Herz-Kreislauferkrankungen

  • Keine Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko des Auftretens von anfallartigen Schmerzzuständen, Anfällen von Unwohlsein, einer Verminderung der Hirndurchblutung mit Leistungseinschränkungen oder Bewusstseinsveränderungen oder anderen dauernd oder anfallartig auftretenden Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens.
  • Keine erhebliche Blutdruckanomalie.

Stoffwechselerkrankungen

  • Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) muss eine stabile Blutzuckereinstellung ohne verkehrsrelevante Unter- oder Überzuckerungen vorhanden sein.
  • Keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs.

Krankheiten der Atem- und Bauchorgane

Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken.

Krankheiten der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates

Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.

Preise für Fahrstunden der Kategorie -a

Eine Übersicht der Preise für unsere Fahrstunden für die Kategorie -a.

45

Min

CHF 85.-

BEST SELLER

60

Min

CHF 110.-

90

Min

CHF 170.-

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BASIC
CHF 935.-
CHF 820.-
45 MIN
BUCHEN
BEST SELLER
MEDIUM
CHF 1210.-
CHF 1100.-
60 MIN
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PLUS
CHF 1870.-
CHF 1700.-
90 MIN
BUCHEN

Handgeschaltet auf Anfrage möglich.

Einmalige Administrativ- und Versicherungspauschale CHF 100.-

Treffpunkt muss mit dem Fahrlehrer abgemacht werden. Wir empfehlen die Standorte an Bahnhöfen weil diese Standorte näher an den Prüfungsgebieten sind und somit mehr Zeit zum Üben bleibt.

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