Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.
Kategorie BE
17 Jahre
B (mind. Lernfahrausweis)
nicht erforderlich
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
nicht erforderlich
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie B bereits erfolgt/erfüllt.
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
keine
keine
nicht erforderlich
24 Monate
C1E*, DE*, D1E*
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Kategorie BE
Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
Kategorie BE
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie B bereits erfolgt/erfüllt
Eine Übersicht der Preise für unsere Fahrstunden für die Kategorie be.
Handgeschaltet auf Anfrage möglich.
Einmalige Administrativ- und Versicherungspauschale CHF 100.-
Treffpunkt muss mit dem Fahrlehrer abgemacht werden. Wir empfehlen die Standorte an Bahnhöfen weil diese Standorte näher an den Prüfungsgebieten sind und somit mehr Zeit zum Üben bleibt.